„Aktion Lebenskünstler“ AK 68 Informationen für Interessierte
Die „Aktion Lebenskünstler“ ist ein Projekt des Vereins AK68
Durch sie möchte es der Verein Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, in finanziellen Notlagen Kunst zu schaffen oder auszustellen. Zusätzlich möchte der Verein mit der Aktion Menschen in schwierigen Lebenslagen dabei fördern, ihre Kreativität zu entwickeln oder auszuleben.
Langfristig ist es ein Ziel der Aktion, in der Galerie Ganserhaus Räume zur Verfügung zu stellen, in denen Kunstkurse für Kinder und Jugendliche kostengünstig angeboten werden können.
Auch die Schaffung eines Atelierraums, der bedürftigen KünstlerInnen für eine fest gesetzte Zeit zur Umsetzung von Projekten zur Verfügung gestellt wird, wäre ein längerfristiges Ziel der Aktion.
Die „Aktion Lebenskünstler“ sammelt Sach- und Geldspenden, die zur Unterstützung der Künstler verwendet werden.
Sachspenden: gut erhaltene Farben, Papier, Pinsel, Stifte, Werkzeuge, etc
Für Sachspenden kann keine Spendenquittung ausgegeben werden.
Geldspenden: Geldspenden, die ausdrücklich zweckbezogen für die „Aktion Lebenskünstler“ gegeben werden, werden auch nur zur Umsetzung der unten genannten Leistungen verwendet.
Spender erhalten eine Spendenquittung.
Die Kunstmaterialien, soweit vorrätig, können bedürftige KünstlerInnen gegen einen geringen Unkostenbeitrag (1,00 € pro Abholung) in der Galerie Ganserhaus abholen. Der Unkostenbeitrag wird in den Etat der Aktion Lebenskunst einfließen.
Die ausdrücklich für die Aktion gespendeten Gelder können wie folgt eingesetzt werden:
– Übernahme von Katalog- oder Einreichungskosten bedürftiger KünstlerInnen für Ausstellungen im Rahmen des AK68
– Zuschüsse für Transporteoder andere Kosten, die für Ausstellungen im Rahmen des AK68 entstehen und für die der ausstellende Künstler nicht aufkommen kann.
– Umbau – oder Sanierungsmaßnahmen, die die Erreichung der o.g. Ziele unterstützen.
– Umsetzung von sozialen Projekten /Aktionen im Rahmen des AK 68, z.B. zur Kinder- und Jugendförderung
– Beteiligung oder Unterstützung von Aktionen, die kreatives Schaffen von Menschen in schwierigen Lebenslagen fördern, z.B. bei Krankheit, nach Flucht o.a. Dabei werden auch Kooperationen mit sozialen Organisationen oder Einrichtungen angestrebt.
KünstlerInnen, die über die „Aktion Lebenskünstler“ gefördert werden möchten, müssen ihre aktuelle Bedürftigkeit glaubhaft nachweisen.
Dazu genügt der Nachweis des Bezuges von ALG II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, die Bestätigung der Bedürftigkeit durch soziale Einrichtungen oder auch der Tafelbezugsnachweis.
Die Entscheidung, welche KünstlerInnen im welchem Umfang gefördert werden können, trifft der Vereinsvorstand. Auch die Verwendung der Gelder für Umbaumaßnahmen oder Aktionen und Projekte im Sinne der „Aktion Lebenskünstler“ wird vom Vorstand entschieden. Der Vorstand, die Geschäftsleitung und alle mit dem Projekt betrauten Mitglieder haben eine Schweigepflicht und dürfen keine Informationen über Anfragen oder Daten bedürftiger KünstlerInnen weiter geben.
Zur Abholung von Materialspenden bedarf es keiner Vorstandsentscheidung. Hier genügt der Nachweis der Bedürftigkeit. Es obliegt dem Vereinsmitglied, das die Abholung betreut, über den Umfang der herausgegebenen Spende nach den vorhandenen Vorräten, der aktuellen Nachfrage und Maßgaben der Gerechtigkeit zu entscheiden.
Es gibt kein grundsätzliches Recht, von der „Aktion Lebenskünstler“ des Vereins AK68 unterstützt zu werden.
Der AK 68 behält sich vor, Anfragen nach Unterstützung abzulehnen, beispielsweise, weil durch bereits geplante Projekte keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.
Der AK 68 behält sich auch vor, bei mehreren Anfragen selbst die Prioritäten zu bestimmen
Der Verein kann Sach- und Geldspenden nur in dem Rahmen weitergeben, in dem sie ihm konkret für die „Aktion Lebenskünstler“ zur Verfügung stehen.
Zuständig für die Organisation, Verwaltung und Umsetzung der Aktion ist ein vom Vorstand benanntes Vereinsmitglied.
Für den AK68 | Birgit Michaelis | Februar 2018